Gerichtliches Mahnverfahren? Warum denn, ich kann doch auch selbst mahnen. Oder?
Nun, nicht ganz.
Wenn Ihr Vertragspartner nicht zahlt, mahnen Sie ihn zunächst an. Notfalls auch noch ein zweites Mal.
Was aber, wenn Ihr Schuldner auch dann noch nicht zahlt?
Für genau diesen Fall stellt Ihnen das deutsche Rechtssystem das gerichtliche Mahnverfahren zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Geldforderungen
- in einem vereinfachten Verfahren durchsetzen können und
- für bis zu 30 Jahren vor Verjährung schützen können.
Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren für Sie zusammen gestellt.
Übrigens: Wenn Sie das gerichtliche Mahnverfahren mithilfe von EasyMahn durchführen, kümmern wir uns um alles – Sie senden uns die offene Rechnung sowie die Vertragsunterlagen und die etwaige weitere Korrespondenz, und wir begleiten Sie durch das gerichtliche Mahnverfahren.