Bundesweit ist das frühere dezentrale und manuelle Mahnverfahren vom automatisierten zentralen Mahnverfahren abgelöst worden. Örtlich zuständig ist das Zentrale Mahngericht in dem Bundesland, wo der Antragsteller wohnt.
Typischerweise hat jedes Bundesland ein Zentrales Mahngericht eingerichtet.
Aber es gibt Ausnahmen:
Einige Bundesländer haben gemeinsame Mahngerichte eingerichtet. So teilen sich
- Berlin und Brandenburg beim Amtsgericht Berlin-Wedding ein Zentrales Mahngericht („Mahngericht Berlin-Brandenburg„), ebenso
- Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beim Amtsgericht Aschersleben (Zweigstelle Staßfurt),
- Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beim Amtsgericht Hamburg und
- Rheinland-Pfalz und das Saarland beim Amtsgericht Mayen.
Eine weitere Ausnahme bildet das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort bestehen zwei zentrale Mahngerichte:
- das Amtsgericht Euskirchen, das für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zuständig ist, und
- das Amtsgericht Hagen, dessen Zuständigkeitsbereich die OLG-Bezirke Düsseldorf und Hamm bilden.
Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist es daher maßgebend, im Bezirk welches Oberlandesgerichts der Wohnsitz des Antragstellers sich befindet.
Für ausländische Antragsteller, also für Antragsteller, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist das zuständige Mahngericht das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Ihr Vorteil mit EasyMahn:
Ihren Mahnbescheid beantragen wir beim richtigen Mahngericht. Sie brauchen sich also um die gerichtlichen Zuständigkeiten nicht weiter zu sorgen.
Insgeamt bestehen in Deutschland derzeit 12 Zentrale Mahngerichte: