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Europäischer Zahlungsbefehl

Neben dem deutschen Mahnverfahren besteht seit einigen Jahren auch ein Europäisches Mahnverfahren, dass die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens für die Fälle bietet, in denen der Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnt.

Grundlage dieses Europäisches ist die Verordnung (EU) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens („EuMahnVO“). Diese EuMahnVO gilt in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark.

Zuständig für das Europoäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Wedding als „Europäisches Mahngericht Deutschland“.

Das Verfahren entspricht großteils dem deutschen gerichtlichen Mahnverfahren, allerdings bestehen einige Unterschiede: So muss für das Europäische Mahnverfahren ein besonders  Formblatt („Formblatt A“) genutzt werden.

Auch existiert im Europäischen Mahnverfahren nicht wie im deutschen Mahnverfahren eine Zweiteilung in Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, sondern es ergeht nur ein einheitlicher „Europäischer Zahlungsbefehl“ („Formblatt E“), der für vollstreckbar wird („Formblatt G“), wenn der Schuldner nicht innerhalb der 30tägigen Einspruchsfrist gegen den Zahlungsbefehl (mittels des „Formblatts F“) Einspruch einlegt.

Aus dem für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl kann sodann unmittelbar die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden, und das in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (ausgenommen Dänemark).

Bei Forderungen bis 2.000,- € sollte allerdings geprüft werden, ob für Sie das Europäische Mahnverfahren (nach der EuMahnVO Nr. 1896/2006) sinnvoll ist oder aber besser das Small-Claims-Verfahren (nach der Small-Claims-VO [EU] Nr. 861/2007) eingeleitet wird.

Ihr Vorteil mit EasyMahn:

Sie haben Schuldner in der EU, die nicht zahlen?

  • Wir prüfen, ob das Europäische Mahnverfahren für Sie sinnvoll ist und begleiten Sie auch durch das Europäische Mahnverfahren zum rechtskräftigen Europäischen Zahlungsbefehl.
     
  • Lassen Sie uns einfach Ihre Daten und Unterlagen wie bei Ihren in Deutschland ansässigen Schuldnern zukommen, wir kümmern uns um alles Weitere.

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