Amtsgericht Wedding

Das Amtsgericht Wedding ist als Mahngericht Berlin-Brandenburg für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig,bei denen die Antragsteller in Berlin oder im Land Brandenburg ansässig sind.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht Wedding für alle Mahnverfahen mit ausländischen Antragstellern zuständig, also für Mahnverfahren, in denen der Antragsteller keinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland hat.

Im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens ist das Amtsgericht Wedding als „Europäisches Mahngericht Deutschland“ für alle Verfahren zuständig, in denen der Antragsteller in Deutschland ansässig ist.

Sie finden den Internetauftritt des Amtsgerichts Wedding hier.

 

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