Das Amtsgericht Euskirchen ist – neben dem Amtsgericht Hagen – eines der beiden Zentralen Mahngerichte in Nordrhein-Westfalen.
Das Amtsgericht Euskirchen ist für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig, bei denen die Antragsteller im Oberlandesgerichtsbezirk Köln – also in den Landgerichtsbezirken Köln, Bonn und Aachen – ansässig sind.
Sie finden den Internetauftritt des Amtsgerichts Euskirchen – Zentrale Mahnabteilung II – hier.