Amtsgericht Euskirchen

Das Amtsgericht Euskirchen ist – neben dem Amtsgericht Hagen – eines der beiden Zentralen Mahngerichte in Nordrhein-Westfalen.

Das Amtsgericht Euskirchen ist für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig, bei denen die Antragsteller im Oberlandesgerichtsbezirk Köln – also in den Landgerichtsbezirken Köln, Bonn und Aachen – ansässig sind.

Sie finden den Internetauftritt des Amtsgerichts Euskirchen – Zentrale Mahnabteilung II – hier.

 

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