Typischerweise hat in Deutschland jedes Bundesland ein Zentrales Mahngericht mit der Zuständigkeit für das ganze Bundesland eingerichtet, einige Bundesländer sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen und haben ein gemeinsames Mahngericht eingerichtet.
Eine Ausnahme hiervon findet sich in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands. Dort bestehen zwei zentrale Mahngerichte, die beide für ca. 2,1 Mio. Einwohner zuständig sind.
Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist es für die Zuständigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren maßgebend, im Bezirk welches Oberlandesgerichts sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.

- Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, also für die Landgerichtsbezirke
- Aachen,
- Bonn und
- Köln.
- Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für den OLG-Bezirk Düsseldorf, d.h. für die Landgerichtsbezirke
- Duisburg,
- Düsseldorf,
- Kleve,
- Krefeld,
- Mönchengladbach und
- Wuppertal
und den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, mithin für die Landgerichtsbezirke
- Arnsberg,
- Bielefeld,
- Bochum,
- Detmold,
- Dortmund,
- Essen,
- Hagen,
- Münster,
- Paderborn und
- Siegen.