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Mahnbescheid


Der Mahnbescheid ist die erste Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren.

Nach Eingang des Antrags prüft das Mahngericht zunächst, ob der Antrag formell ordnungsgemäß ist und die geltend gemachte Forderung im Mahnverfahren statthaft ist.

Danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid und veranlasst seine förmliche Zustellung an Ihren Schuldner.

Nach der Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, die Forderung zu bezahlen oder der Forderung zu widersprechen. Bezahlt er nicht und legt er auch keinen Widerspruch ein, kann nach Ablauf der zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Ihr Vorteil mit EasyMahn:

In diesem Verfahrensabschnitt brauchen Sie selbst nichts zu veranlassen.

Vom Antrag auf Erlass des Mahnbescheides bis zur Überwachung der Frist für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids veranlassen wir alles Erforderliche.

Zusammen mit dem Mahnbescheid fordert das Gericht die Gerichtskosten an. Vor Erlass des Vollstreckungsbescheides müssen diese Gerichtskosten bezahlt sein.

Widerspricht der Schuldner der Forderung, wird das Verfahren auf Antrag an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Das gerichtliche Mahnverfahren ist damit beendet und der Rechtsstreit mit Ihrem Schuldner kann von Ihnen im (normalen) Zivilprozess fortgesetzt werden.

In diesem Fall sprechen wir alles Erforderliche mit Ihnen ab und stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne in dem sich dann anschließenden Zivilprozess zu Seite.