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Scheckmahnbescheid

Das Scheckmahnverfahren ist eine Sonderform des gesetzlichen Mahnverfahrens. Sie können diese Verfahrensart wählen, wenn für Ihre Forderung auch eine Klage als Scheckklage zulässig wäre, Sie also einen Anspruch aus einem (geplatzten) Scheck geltend machen.

Während des gerichtlichen Mahnverfahrens selbst bestehen keine Unterschiede zum normalen gerichtlichen Mahnverfahren, ausgenommen der Tatsache, dass bestimmte zusätzliche Angaben im Mahnbescheidsantrag gemacht werden müssen und der Mahnbescheid als „Scheckmahnbescheid“ erlassen wird.

Die Vorteile eines Scheckmahnverfahrens zeigen sich erst, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Scheckmahnbescheid einlegt: Anders als beim normalen Mahnverfahren wird bei einem Scheckmahnverfahren Ihre Forderungssache nach einem Widerspruch des Schuldners im Scheckprozess anhängig, was dem Schuldner zunächst daran hindert, Einwendungen außerhalb des Schecks geltend zu machen, und Ihnen so regelmäßig eine schnellere Titulierung Ihrer Forderung – und damit eine frühere Zwangsvollstreckung – ermöglicht.

Ihr Vorteil mit EasyMahn:

Wir prüfen vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, ob in Ihrem Fall ein Scheckmahnverfahren zulässig und sinnvoll ist.

Wenn wir feststellen, dass ein Vorgehen im Scheckmahnverfahren für Sie von Vorteil ist, werden wir in Absprache mit Ihnen alles Erforderliche veranlassen.

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