Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren steht Ihnen eine effektive und kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung, um schnell einen gerichtlichen Titel zu erlangen, aus dem Sie die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betreiben können.
Das gerichtliche Mahnverfahren führt über die zentralen Mahngerichte in den einzelnen Bundesländern. Wer dieses gerichtliche Verfahren nutzen möchte, hat sich an bestimmte Regeln und Bestimmungen zu halten, die in den §§ 688 ff. ZPO festgelegt sind.
Und mit EasyMahn haben Sie einen Partner, der Sie kompetent durch das gerichtliche Verfahren führt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Gleichwohl sollten Sie vor der Einleitung eines Verfahrens einige Überlegungen anstellen, von denen letztendlich der Erfolg abhängen kann:
- Haben Sie die Ihnen obliegende Gegenleistung erbracht?
- Haben Sie über Ihre Forderung eine Rechnung erteilt?
- Wenn Sie auf der Rechnung oder in einer Mahnung eine Zahlungsfrist angegeben haben: Ist diese Frist abgelaufen?
- Macht Ihr Schuldner Gegenansprüche geltend oder behauptet er, Ihre Leistung sei mangelhaft?
- Ist Ihnen die Anschrift des Schuldners bekannt?
- Ist der Schuldner insolvent?
Wenn sich aus diesen Überlegungen noch Fragen ergeben, sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen weiter.