Das Amtsgericht Hamburg ist das gemeinsame Mahngericht für die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Das Amtsgericht Hamburg ist für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig,bei denen die Antragsteller in diesen beiden Bundesländern – Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – ansässig sind.
Sie finden den Internetauftritt des Amtsgerichts Hamburg hier.