Amtsgericht Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg ist das gemeinsame Mahngericht für die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Amtsgericht Hamburg ist für alle gerichtlichen Mahnverfahren zuständig,bei denen die Antragsteller in diesen beiden Bundesländern – Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – ansässig sind.

Sie finden den Internetauftritt des Amtsgerichts Hamburg hier.

 

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