Das Urkundsmahnverfahren ist eine Sonderform des gesetzlichen Mahnverfahrens. Sie können diese Verfahrensart wählen, wenn für Ihre Forderung auch eine Klage im Urkundsverfahren zulässig wäre.
Während des gerichtlichen Mahnverfahrens selbst bestehen keine Unterschiede zum normalen gerichtlichen Mahnverfahren, ausgenommen der Tatsache, dass bestimmte zusätzliche Angaben im Mahnbescheidsantrag gemacht werden müssen und der Mahnbescheid als „Urkundsmahnbescheid“ erlassen wird.
Die Vorteile eines Urkundsmahnverfahrens zeigen sich erst, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Urkundsmahnbescheid einlegt: Anders als beim normalen Mahnverfahren wird bei einem Urkundenmahnverfahren Ihre Forderungssache nach einem Widerspruch des Schuldners im Urkundenprozess anhängig, was dem Schuldner zunächst daran hindert, Einwendungen geltend zu machen, die nicht ebenfalls durch Urkunden belegt sind, und Ihnen so regelmäßig eine schnellere Titulierung Ihrer Forderung – und damit eine frühere Zwangsvollstreckung – ermöglicht.
Ihr Vorteil mit EasyMahn:
Wir prüfen vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, ob in Ihrem Fall ein Urkundenmahnverfahren sinnvoll ist.
Wenn wir feststellen, dass ein Vorgehen im Urkundenmahnverfahren für Sie von Vorteil ist, werden wir in Absprache mit Ihnen alles Erforderliche veranlassen.